Das Mitbringen eigener Lebensmittel ist gestattet. Allerdings dürfen diese nicht im Gastronomiebereich verzehrt werden, sondern auf den dafür vorgesehenen Flächen.
Die Angabe der Kinderanzahl ist eine reine Schätzzahl und bedarf keiner späteren Bestätigung bzw. Korrektur. Der tatsächliche Betrag wird am Veranstaltungstag an der Kasse bezahlt. Die Teilnehmerzahl darf allerdings die Anzahl von 12 nicht übersteigen.